ZVR Nr.: 427 534 719                                                                                                                                                     

                


                                                                                                                             

 



 

 



 

 

 

: 16.08.2010 Kurszeiten

 


Chip- und Registrierungspflicht für alle Hunde!!!
 

Auf Grund einer Novelle des Tierschutzgesetzes TSchG §24a müssen Hunde ab dem 30. Juni 2008 mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekennzeichnet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2009, Welpen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe derart gekennzeichnet werden und sind innerhalb eines Monats zu melden. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden. Die Meldung kann über den Tierarzt, direkt an die Behörde oder über eine Eigenregistrierung z.B. bei Animaldata oder Petcard erfolgen.

 



Der ÖRV steht für die Förderung der Mensch - Hundbeziehung durch eine hundegerechte und wissenschaftlich fundierte Ausbildung und Beschäftigung.
 


Hiermit distanziert sich der ÖRV Neusiedl ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten auf unserer Website.
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